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PERSONAL-NEWS Nr.: 13.2024


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

Corporate Health Conference
„Mentale Sicherheit in unsicheren Zeiten“ – um dieses Kernthema dreht sich am 17. April 2024 das Programm der Corporate Health Conference, die das Unternehmen INSITE in Kooperation mit der DGFP veranstaltet. Unterschiedliche Blickwinkel aus Theorie und Praxis liefern unter anderem diese hochkarätigen Rednerinnen und Redner:

   Stephan Grünewald, Gründer des rheingold-Instituts, mit seiner Keynote „Mentale Sicherheit im Spannungsfeld von Resignation
    und Überbetriebsamkeit – gesunde und fatale Selbstbehandlungsstrategien in Krisenzeiten“
•   Frank Kohl-Boas, Leiter Personal, Die ZEIT Verlagsgruppe, mit einer weiteren Keynote „Resilienz schaffen und stärken – ein Bericht aus der Praxis“;
  Sirka Laudon, Personalvorständin bei AXA, die sich mit „Future Risks“ beschäftigt;
  Jochen Brenner, Human Resources Director bei Procter & Gamble, zum Thema: „Wettbewerb und psychologische Sicherheit – (k)ein Widerspruch“.
•   Carsten Schermuly, Professor an der SRH Berlin University of Applied Science, der zu „New Work und psychologisches Empowerment für eine
    gesunde Belegschaft“ spricht.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung gibt es hier.
(Quelle: www.personalintern.info


PERSONALRECHT

Betriebliche Invaliditätsrente und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.

Das BAG schildert in seiner Pressemitteilung Nr. 40/23 vom 10.10.2023 den Sachverhalt wie folgt:

Nach § 7 Abs. 4 der Zusatzversorgungsordnung der Arbeitgeberin (§ 7 Abs. 4 ZVO) erhält ein Mitarbeiter Ruhegeld, der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und aus den Diensten des Arbeitgebers ausscheidet. Aufgrund Bescheids der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Januar 2021 bezog der Kläger auf seinen Antrag vom Mai 2020 mit Wirkung des 1. November 2020 befristet bis zum 31. August 2022 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 19. Januar 2021 wandte er sich unter Vorlage des Bescheids an die Beklagte und beantragte die Gewährung der betrieblichen Invaliditätsrente ab Januar 2021. Am 20. August 2021 kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Ab April 2022 leistete die Beklagte das Ruhegeld. Der Kläger hat geltend gemacht, ihm stehe bereits ab Januar 2021 das betriebliche Ruhegeld zu. § 7 Abs. 4 ZVO setze nicht eindeutig das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Jedenfalls sei die Regelung unwirksam, da er unzumutbar gezwungen werde, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts blieb erfolglos. Die Auslegung des § 7 Abs. 4 ZVO als AGB ergab, dass die ZVO das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für einen Anspruch auf das betriebliche Ruhegeld voraussetzt. Die der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung benachteiligt den Kläger auch nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben. Es ist im Grundsatz nicht unzumutbar, die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente davon abhängig zu machen, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsver- hältnis beendet ist. Unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen wird dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2023 – 3 AZR 250/22 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2022 – 12 Sa 73/22 –  

Rechtsanwalt Frank Priewe, ADVOcuram - Kanzlei für Strategie und Recht, www.advocuram.com    (Quelle: www.personalintern.info)
 


PERSONALITERATUR

Wie Frauen erfolgreich in Männerdomänen durchstarten
Frauen müssen oft härter arbeiten, um dieselbe Anerkennung und Vergütung wie ihre männlichen Kollegen zu erhalten. Zudem gehören Vorurteile, stereotype Anmachen und tradierte Klischees leider immer noch zum Berufsalltag vieler Frauen. Wie können sie trotzdem ihre beruflichen Qualitäten und Fähigkeiten überzeugend, selbstbewusst und feminin herausstellen? Die High-Performance-Expertin Kathrin Leinweber weiß, wie Frauen in männerdominierten Branchen ihre weiblichen Stärken erkennen und entfalten, um die Businesswelt ordentlich aufzumischen. In diesem Buch gibt sie praxistaugliche Strategien und Tipps, mit denen Frauen ihre Karriere vorantreiben und die gehaltliche und berufliche Position erreichen können, die sie verdienen. Sie lernen, wie sie sich souverän und gelassen gegen das Alphamännchen-Syndrom, Manterrupting, Hepeating, Stutenbissigkeit und Konkurrenzdenken zur Wehr setzen können, ohne das Verhalten ihrer männlichen Kollegen imitieren oder das bissige Alphaweibchen spielen zu müssen.

Erscheinungstermin: 14. März 2024

Autorin: Kathrin Leinweber, ISBN: 978-3-96739-186-2| Verlag: GABAL (ET: 14.3.2024) | Preis: 28,- Euro (inkl. MwSt.)   (Quelle: www.personalintern.info)


PERSONALGEDANKEN

Es hängt von Dir selbst ab, ob Du das neue Jahr als Bremse oder als Motor benutzen willst.
(Henry Ford)

(Nur wer den Motor benutzt, kommt zügig zum Ziel)
(Lutz Kehrberg)


Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
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