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PERSONAL-NEWS Nr.: 11.2026 AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE PERSONALENTWICKLUNG HR FESTIVAL europe Es Zusammen gestalten wir die Arbeitswelt von morgen. Das HR FESTIVAL europe ist mit über 6.000 Teilnehmenden, mehr als 170 Ausstellenden sowie zahlreichen hochkarätigen Referentinnen und Referenten die führende Veranstaltung für HR Professionals und die Schweizer HR-Community. Am 24. und 25. März 2026 wird die Messe Zürich auf einer Fläche von 15.000 m² erneut zum Zentrum für fachlichen Austausch, Inspiration und praxisorientierte Lösungen. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Keynotes, Panels und Speed-Meetings zu aktuellen Themen wie Corporate Health, Talent Management, Recruiting, Corporate Learning, Künstliche Intelligenz und Future of Work. Die Ausstellenden präsentieren innovative Produkte, Dienstleistungen und HR-Lösungen zur Stärkung Ihres Unternehmens und zur Förderung Ihrer Mitarbeitenden. Ein besonderes Highlight ist wie jedes Jahr die legendäre Networking-Party, welche Sie auf keinen Fall verpassen sollten. Informationen: ALMA Medien AG, 8008 Zürich; info@hrfestival.ch PERSONALRECHT Entgeltfortzahlung: Was heißt "selbst verschuldet"? Der Arbeitgeber muss bei einer Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung leisten, wenn der/die Arbeitnehmer*in den krankheitsbedingten Ausfall nicht selbst verschuldet hat. Geht man nach dem BAG, hat der/die Arbeitnehmer*in die Arbeitsunfähigkeit nur zu verschulden bei einem groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen. Das kann zum Beispiel bei besonders gefahrgeneigten Extremsportarten der Fall sein oder bei Schönheitsoperationen. Das LAG Schleswig-Holstein hat dies in einer Entscheidung für eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Entzündung der Haut nach einer Tätowierung angenommen. Die Arbeitnehmerin hätte mit der Tätowierung eine solche Entzündung billigend in Kauf genommen und sie damit vorsätzlich herbeigeführt (siehe einblick Nr. 9/25). Das LAG hat ein Risiko für eine solche Infektion von 1 bis 5 Prozent ausreichen lassen, um davon auszugehen, dass man, wenn man sich tätowieren lässt, eine Infektion zumindest billigend in Kauf nimmt. Dass LAG setzt damit das Tätowieren mit Extremsportarten und Schönheitsoperationen gleich, was angesichts der Gefahrgeneigtheit und dem Verletzungsrisiko absurd erscheint. DGB-Rechtsexperte Tim Hühnert ist kritisch: “Ob das BAG das ebenso sieht, ist jedenfalls fraglich. Wir werden es womöglich nie erfahren, denn das LAG hat die Revision zum BAG nicht zugelassen. Jedenfalls sollte man sich nicht dazu verleiten lassen zu glauben, das LAG hätte in seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtsgrundsatz aufgestellt, wonach Infektionen infolge Tätowierungen stets einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließen würden.” Das LAG habe hier einen Einzelfall mit fragwürdiger Begründung entschieden, der kaum verallgemeinert werden könne, so Hühnert. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24 PERSONALITERATUR Handbuch Aufsichtsrat Klare Verhältnisse im Aufsichtsrat. Das praxisnahe Handbuch behandelt ausführlich alle Themen zum Aufsichtsrat, insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Aufsichtsrats. Die Ausführungen befassen sich mit der Zusammensetzung und der inneren Ordnung des Aufsichtsrats und nehmen auch zu Sonderbereichen, wie dem mitbestimmten Aufsichtsrat, Aufsichtsrat im Konzern sowie Aufsichtsrat in anderen Gesellschaftsformen Stellung. Es berücksichtigt die Erfahrungen zum ARUG II sowie die gesetzlichen Änderungen z.B. aus dem Gesetz zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung, dem DCGK 2022, FISG und FüPoG II. Zudem werden folgende Spannungsfelder thematisiert: • steigende Anforderungen an den Aufsichtsrat • best practice in der Aufsichtsrat-Kommunikation • zunehmende Regulierung (z.B. Berichterstattung zu Nachhaltigkeit) • Investorenkommunikation Unabdingbar für Aufsichtsratsmitglieder und Personen, die für ein Aufsichtsratsmandat in Aussicht genommen worden sind, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführung, Juristinnen und Juristen in Unternehmen, Angehörige der beratenden Berufe und Richterschaft. Das Handbuch ist das ideale Nachschlagewerk. Autoren: Wulf Goette / Michael Arnold, Buch Hardcover (Leinen), Verlag: C.H.BECK, LVIII, 1507 S, ISBN 978-3-406-79304-2, Preis 219,00 € inkl. MwSt. PERSPERSONALGEDANKEN
Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert.
(letzte Aktualisierung: 13.03.2026)
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